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[–] vxx@lemmy.world 42 points 1 year ago (1 children)

Nen Monat Polizei postieren und alle wegen Nötigung anzeigen.

[–] woelkchen@lemmy.world -3 points 1 year ago (2 children)

Nen Monat Polizei postieren und alle wegen Nötigung anzeigen.

Auf welcher rechtlichen Basis soll das denn möglich sein? Unter der Woche tagsüber gibt's keine Ruhestörung. Jeden Morgen habe ich Penner mit Laubbläsern auf der Straße, denn mal kurz den Besen schwingen ist denen zu anstrengend. Da gibt's auch keine Basis die wegen Nötigung zu belangen.

[–] derGottesknecht@feddit.org 16 points 1 year ago (1 children)

Unerlaubtes Hupen kostet 5€, wenn jemand belästigt wird 10€. Damit sollte man das eigentlich in den Griff bekommen

[–] woelkchen@lemmy.world 4 points 1 year ago (1 children)

Unerlaubtes Hupen kostet 5€, wenn jemand belästigt wird 10€.

Stimmt, da war was. Hatte ich vergessen.

Damit sollte man das eigentlich in den Griff bekommen

Oder die machen anders Krach, eben mit lauter Musik oder so.

[–] derGottesknecht@feddit.org 8 points 1 year ago (1 children)

Hab jetzt nochmal bissel gegoogelt weil ich nicht glauben wollte dass man da keine Handhabe hat.

Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Kostet auch wieder 10€, kann man gleich ne kleine Mautstation mit Festpreis aufstellen.

Aber eigentlich sollte das ganze doch unter StVO §30 abgehandelt werden können:

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Da wären glaub bis zu 80€ Strafe drin. Aber im Autoland Deutschland ist das wohl hypothetisch...

[–] woelkchen@lemmy.world 2 points 1 year ago

im Autoland Deutschland ist das wohl hypothetisch…

Laut StVO muss man auch platzsparend parken, aber ich habe noch nie einen über zwei Parkplätze stehenden BMW mit einem Knöllchen gesehen.

[–] itslilith@lemmy.blahaj.zone 6 points 1 year ago (1 children)

Neben den besagten Verstößen aus der StVO (5€/10€ für unerlaubtes Hupen) gibt's noch die Lärmbelästigung: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html

[–] woelkchen@lemmy.world 0 points 1 year ago

Neben den besagten Verstößen aus der StVO (5€/10€ für unerlaubtes Hupen) gibt’s noch die Lärmbelästigung: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html

Bei so Formulierungen wie "ohne berechtigten Anlaß" kann man ja alles irgendwie erlauben. Wenn das Gesetz Zähne hätte, würden auch die Idioten bei mir auf der Straße Besen statt Laubbläser nutzen.