this post was submitted on 15 Dec 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ich glaube nicht, dass du da in D ehrlich was gegen machen könntest. So was wird doch einfach im Nachhinein über die GEMA angerechnet und gut is'.
Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, aber zumindest für die Nutzung durch rechte Parteien hat der BGH einen Unterlassungsanspruch bejaht.
Grönemeyer hat aktuell auch schon Rechtsanwälte wegen der Nutzung durch CDU (Einlauf von Merz zu einer CDU-Veranstaltung) und Grüne (Habeck, Video zur Kanzlerkandidatur) beauftragt. Dazu gibt es zumindest juristische Meinungen, die aufgrund der Art der Nutzung einen Unterlassungsanspruch befürworten.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/herbert-groenemeyer-will-cdu-gruenen-nutzung-im-wahlkampf-verbieten-zeit-dass-sich-was-dreht-urheberrecht
Ui, spannend! Danke für die Info.