this post was submitted on 15 Aug 2026
114 points (100.0% liked)
DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
5563 readers
516 users here now
Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
Für länderspezifische Themen könnt ihr euch in folgenden Communities austauschen:
___
Zusätzliche Regeln aus „Lessons learned":
- Postet hier zu allen Themen, die euch interessieren (soweit sie den anderen Regeln genügen)
- Posts oder Antworten, die einen Archive[.]today (oder eines der Derivate) beinhaltet, werden kommentarlos gelöscht
- Es werden Posts zum Thema Nahost / Palästina/Israel hier auf Dach gelöscht.
- Dasselbe gilt für Wahlumfragen à la Sonntagsumfrage.
- Bitte Titel von Posts nur sinnerweiternd und nicht sinnentstellend verändern. Eigene Meinungen gehören in den Superkommentar oder noch besser in einen eigenen Kommentar darunter.
- Neu: Wenn es sich erkennbar um Clickbait handelt, kann man in einfachen Fällen die Antwort in geschweiften Klammern in die Titelzeile packen. Wenn die Antwort komplexer ist, nur den alternativen Titel in geschweiften Klammern in die Titelzeile schreiben und den Originaltitel als Zitat in den Superkommentar.
- Youtube Videos bitte nicht ohne eine zusätzliche Zusammenfassung posten
___
Einsteigertipps für Neue gibt es hier.
___
Eine ausführliche Sidebar mit den Serverregeln usw. findet ihr auf der Startseite von feddit.org
___
founded 2 years ago
MODERATORS
you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
view the rest of the comments
Machen wir es einfach. Ich bin Jurist, aktuell Rechtsreferendar. Du liegst schlicht falsch. Es gibt eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Notwehr (die hier mAn nicht einmal anwendbar sein dürfte). Der Maßstab ist aber weiter als beim rechtfertigenden Notstand. Jedenfalls ist es absolut unangemessen mit einem gefährlichrn Werkzeug Minderjährige zu schlagen um eine Sachbeschädigung und Wahlstörung zu verhindern.
Das ist i.Ü. eben nicht mal der Fall. Die Notwehrlage war nicht andauernd, der Angriff auf die Plakate bereits erfolgt. Durch das Verfolgen konnte bereits ein weiterer Angriff verhindert werden. Und für eine zivile Festnahme fällt die Gewalt hier völlig aus jedem Rahmen.