this post was submitted on 20 Apr 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Auch bei den Auswirkungen geht es nicht um Kleinigkeiten: Als Folge des Autoverkehrs sterben in Deutschland jährlich rund 3000 Menschen durch Verkehrsunfälle, dagegen jedoch rund 11000 durch Luftverschmutzung.
Allein der Diesbetrugsskandal, bei dem illegale Abschalteinrichtungen den Ausstoss von Stickoxiden vervielfachten, dürfte mindestens zehntausende Todesopfer verursacht haben.
(Rein aus Neugier, gibt es eigentlich einen juristischem Begriff für einen vorsätzlichen Betrug mit Todesfolge?)
(Und natürlich reduziert ein Tempolimit auch den Schadstoffausstoss stark, und somit die Zahl der Toten durch Autoluftverschmutzung.)
Fahrlässige Tötung (§222 StGB) könnte man das nennen.
Wenn man nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass jemand genau deswegen gestorben ist, greift das aber nicht.
Mit anderen Worten, ein Terrorist könnte eine Ladung Gift, das Herzinfarkt verursacht, in eine Talsperre kippen, die eine Stadt mit Tribkwasser versorgt, 5000 Leute sterben, und er könnte nicht belangt werden, weil man auch natürlicherweise einen Herzinfarkt bekommen kann und man so keinen individuellen Todesfall nachweisen kann?
Als "Fahrlässige Tötung"? Ich glaube da greifen ganz andere Paragraphen und nicht fahrlässige Tötung. :D